Das geben die auch noch ganz offen zu:
Falls das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, sollte sich allerdings jeder Internetnutzer genau überlegen, ob er noch unbekannte Webadressen ansurft. Geriete man etwa versehentlich oder durch böswillige Hinweise provoziert zu einem Stoppschild, würde dann de facto eine Hausdurchsuchung oder Schlimmeres drohen. Auch dies bestätigte Staudigl: "Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können."
Das einzig Gute daran: Es gibt jetzt kein "ist doch berechtigt" mehr. Diese Maßnahme mit diesen weiterführenden Plänen verstößt eindeutig gegen das Grundgesetz. Es ist an uns, uns zu wehren.
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